Was bedeutet das "berechtigte Interesse"
Sie als Auftraggeber, müssen bei der Beauftragung einer Detektei das sogenannte "berechtigtes Interesse" darlegen. Jede Detektei ist bei der Auftragsannahme dazu verpflichtet, das "berechtigte Interesse" des Auftraggebers zu prüfen. Erst dann kann die Detektei tätig werden. Dies bedeutet, dass wenn Sie z.B. Ihren Mitarbeiter, Partner oder eine andere Person durch eine Detektei observieren, überprüfen, etc. lassen wollen, muss Ihr Interesse "schwerer sein" als das Recht der Zielperson auf seine Privatsphäre.
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