

Was kostet ein Detektiv?
Die Vergütung für eine Detektivdienstleistung wird zwischen der Detektei und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Gebührenregelung wie z.B. bei Anwälten gibt es nicht. Wir halten uns an die Berufsordnung, um eine maßvolle und realistische Gebührenberechnung zu gewährleisten.
Grundsätzlich werden unsere Ermittlungen und Observationen nach Zeitaufwand berechnet. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Die Transparenz unserem Auftraggeber gegenüber ist unsere Stärke.
Heute ermitteln - morgen bezahlten!
- keine Gebühr
- keine Zinsen
- Wunschlaufzeiten bis zu 24 Monate
Ihre Vorteile bei unserer Detektei:
- keine Grundgebühr
- keine versteckten Kosten
- qualifiziertes Personal
- ein festgelegter Stundensatz / faire Abrechnung im Viertelstundentakt
- ein zuvor festgelegter Kilometersatz
- keine Telefonkosten
- keine Extrakosten für Video- und Fotomaterial
Detektivkosten sind erstattungsfähig!
In vielen Fällen kann der Verursacher der Detektiv-Kosten für diese oder einen Teil davon in Regress genommen werden. Hierüber gibt es eine umfangreiche Sammlung von Entscheidungen der Rechtsprechung, die sich jedoch immer am Einzelfall orientiert. Eine pauschale Regelung für Wirtschafts- und Privatdetektive gibt es nicht. Diesbezüglich empfiehlt sich immer eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.
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